Vignette · Schweiz · Kundeninformation

Vignette · Schweiz · Kundeninformation

März 08, 2024

Für die Nutzung der Schweizer Autobahnen ist der elektronische Vignette (E-Vignette) erforderlich, der vor der Benutzung der mautpflichtigen Abschnitte erworben werden muss.

Die Nutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ist gebührenpflichtig, während Nebenstraßen und Hauptstraßen kostenlos benutzt werden können.
Die Mautpflicht gilt für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von unter 3,5 Tonnen.

* Falls Sie ein Fahrzeug mit über 3,5 Tonnen (Lastkraftwagen, Bus, schweres Fahrzeug) fahren, besuchen Sie bitte für die erforderliche Gebühr das LSVA-System.

Vignettenarten und Preise

Die E-Vignette ist nur für einen Zeitraum verfügbar:

  • Jahresvignette, die jeweils bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig ist, unabhängig vom Kaufdatum.

* Wenn ein Fahrzeug unter 3,5 Tonnen einen Anhänger zieht, ist dafür eine gesonderte Vignettengebühr erforderlich.

Die Mautberechnung wird durch das System nach Eingabe der fahrzeug- und reisebezogenen Daten angezeigt.

ℹ️ Online-Kauf und benötigte Angaben

Die Bezahlung der Nutzungserlaubnis erfolgt online. Die Registrierung des Fahrzeugs dauert nur wenige Minuten. Die erforderlichen Daten sind:

  • Kennzeichen
  • Ländercode
  • E-Mail-Adresse
  • Mobiltelefonnummer

Bei der Bestellung (Fahrzeugregistrierung) müssen Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs und das Zulassungsland angeben, anschließend den Beginn und die Gültigkeitsdauer der Vignette festlegen.
Für die Kontaktaufnahme werden eine E-Mail-Adresse und eine Mobiltelefonnummer benötigt. Die Angabe der Mobiltelefonnummer ist erforderlich, da der Link zur Bestätigung auch per SMS verschickt wird, wodurch sichergestellt ist, dass der Nutzer die Bestätigung erhält, selbst wenn der Empfang der E-Mail aus irgendeinem Grund fehlschlägt.

Als Nachweis einer erfolgreichen Bezahlung versendet das System eine Quittung und einen QR™-SMS-Code, der die Fahrzeugidentifikationsdaten und die Gültigkeitsdauer der erworbenen Vignette enthält.

⚠️ Warnung vor betrügerischen Webseiten

Einige Webseiten bieten den Erwerb einer Vignette unter Angabe von Kreditkartendaten an, ohne tatsächlich eine gültige Vignette auszustellen, sodass die Kartendaten in falsche Hände geraten können.
In einem solchen Fall ist der ahnungslose Reisende doppelt benachteiligt: Zum einen verfügt er nicht über eine gültige Vignette – was zu einem Bußgeld führen kann, zum anderen können seine Kartendaten missbräuchlich verwendet werden.
Es wird empfohlen, Webseiten mit fehlerhafter oder verdächtiger Sprache zu meiden.


⛔ Bußgelder

Die Gesetzgebung legt im Detail fest, mit welchen Bußgeldern zu rechnen ist, wenn jemand ohne gültige Zahlung die mautpflichtige Autobahn oder Schnellstraße befährt:

  • Bußgeld vor Ort: Wird das Fahrzeug von einer Polizeistreife angehalten, beträgt die Strafe 240 CHF
  • Kameraüberwachung: Wird der Verstoß durch ein automatisches Kamerasystem erfasst, beträgt die Strafe 240 CHF

Hier im Kundenportal kann die erforderliche Zahlungsbestätigung für die Vignette innerhalb weniger Minuten online erworben werden; sie wird beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit zentral registriert.

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